Schwerpunkt Kein Kind wird kommen: Die Debatte um Mutterschutz nach Fehlgeburten

Eine Frau hält einen geschmückten Sarg eines Säuglings (Archivbild)

Schwerpunkt Kein Kind wird kommen: Die Debatte um Mutterschutz nach Fehlgeburten

Werdende Eltern haben nur einen Wunsch: Alles soll gut gehen. Aber mindestens jede zehnte Schwangerschaft endet viel zu früh. Bis zur 24. Woche handelt es sich rechtlich um eine Fehlgeburt. Das gilt auch, wenn das tot geborene Kind weniger als 500 g wiegt. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Mutterschutz. Wenn sie nicht krankgeschrieben werden, müssen die Frauen schon am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Betroffene haben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie fordern einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten. Claudia Scholz hat die Hintergründe recherchiert – und lässt in diesem Bremen-Zwei-Recherchepodcast Sterneneltern zu Wort kommen.

Bild: dpa | David Ebener

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