Teilnahmebedingungen zur Verlosung unserer DAB+-Radios

Ablauf des Gewinnspiels:

Bremen Zwei verlost vom 27. Oktober (12 Uhr) bis zum 2. November 2023 (23:59 Uhr) DAB+-Radios. Wer eins gewinnen möchte, muss online auf bremenzwei.de ein Formular ausfüllen, seine Kontaktdaten hinterlegen und seine bzw. ihre schönste Radio-Erinnerung schreiben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner/innen ausgelost.

Teilnahmeberechtigung: 

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende von Radio Bremen und dessen Tochtergesellschaften und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen von dem Gewinnspiel ausgeschlossen worden sind.

Radio Bremen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, der Verdacht auf Manipulation oder andere wichtige Gründe vorliegen.

Datenschutz und weitere Teilnahmebestimmungen:

Die Daten der Teilnehmer/innen werden von Radio Bremen vertraulich behandelt, auf gesicherten Servern gespeichert und nur in dem Umfang verarbeitet, in dem sie für die Durchführung des Gewinnspiels notwendig sind.

Des Weiteren werden die Daten nicht für Werbezwecke genutzt und nach Abschluss an das Gewinnspiel gelöscht.

Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist und mit der Maßgabe, dass die so erlangten Daten nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht werden, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der/die Teilnehmer/in sich damit einverstanden, dass Radio Bremen über sie unter Nennung des Namens und des Wohnortes unentgeltlich in Bild und Ton in ihren sämtlichen Angeboten berichten kann. Die weiteren Datenschutzbestimmungen können unter www.radiobremen.de/info/datenschutz eingesehen werden. Diese Aufnahmen darf Radio Bremen im Zusammenhang mit der Darstellung des Gewinnspiels zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich im Fernsehen, im Hörfunk und in den Onlineangeboten verwenden, vervielfältigten, verbreiteten und öffentlich zugänglich machen. Das umfasst auch die Bewerbung dieser Inhalte und ihre Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.

Der Gewinn ist personengebunden und nicht übertragbar. Teilnehmer/innen, die einen Gewinn erzielt haben, sind von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Der Samstagmorgen mit Katrin Krämer

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