SchwerpunktWeg mit § 219a? Der kleine Paragraf und das große Tabu Abtreibung
Standdatum: 10. Mai 2022.
SchwerpunktWeg mit § 219a? Der kleine Paragraf und das große Tabu Abtreibung
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft ist laut Strafgesetzbuch verboten. Schon die Information über die von Ärztinnen und Ärzten angebotene Methode gilt als Werbung. Die Verunsicherung in den Praxen ist groß, entsprechend schwierig die Situation betroffener Frauen.
Die Ampel-Koalition in Berlin will jetzt den Paragrafen 219 a abschaffen. Gegner warnen vor den Folgen. Claudia Scholz und Katharina Mild über ein Thema, das nicht nur Frauen angeht. Ein Recherche-Podcast von Bremen Zwei.